Zum Teststart am 25.08.2020 (WICHTIG!!!)

 

Hygienekonzept der Schützengesellschaft Badenstedt von 1925 e.V. Stand August 2020

 

 

Handhygiene:

 

Handdesinfektionsmittel steht zur freien Verfügung auf dem Schießstand bereit. Wir empfehlen, dass Desinfektionsmittel bei Betreten des Aufenthaltsraumes eigenverantwortlich anzuwenden.

 

 

Das TVB-Gebäude darf nur einzeln für den Toilettengang betreten werden und sollte zügig wieder verlassen werden. Das Waschen der Hände sollte nach dem Toilettengang mit Wasser und Seife für die Dauer von mindestens 20 Sekunden erfolgen.   

 

 

Hustenetikette:

 

Beim Husten und Niesen ist größtmöglicher Abstand zu wahren, sich möglichst wegzudrehen und in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch zu husten und/oder zu niesen.

 

 

Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung:

 

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist von allen Beteiligten mitzubringen und auf Anweisung der Standaufsicht anzulegen. Die Einweg-Mund-Nase-Bedeckungen dürfen nicht in den normalen Müll vor Ort entsorgt werden, sondern werden vom jeweiligen Besitzer zu Hause entsorgt.

 

 

Abstandsregeln:

 

Im gesamten Gebäude unseres Schießstandes dürfen sich maximal 4 Personen inkl. der Aufsichtsperson gleichzeitig aufhalten, um die aktuell geltenden Abstandsregeln einhalten zu können.

 

 

Der nach aktueller Verordnung geltende Mindestabstand (derzeit: 1,5m) zu allen Personen in alle Richtungen ist beim Training in geschlossenen Räumen einzuhalten. Der Abstand zur Stand-aufsicht muss mindestens 1,5 m  betragen. Die Abstandsregeln sind auch auf dem Weg zum Schießstand zu beachten.

 

 

Die Schießstände dürfen mit maximal 3 Schützen und Schützinnen gleichzeitig besetzt werden. Zwischen jedem Schützen muss immer ein Stand freibleiben.

 

 

Wir weisen unsere Mitglieder ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen auch vor und nach dem Training hin.

 

 

Umgang mit den vereinseigenen Sportgeräten:

 

Nach Gebrauch müssen die vereinseigenen Sportgeräte und das entsprechende Zubehör, wie Munitionsdosen etc. desinfiziert werden. Eigene Sportgeräte dürfen nicht an dritte Personen außerhalb einer Hausgemeinschaft weitergegeben werden.

 

 

 

Gebrauchsgegenstände:

 

Vor und nach dem Schießbetrieb sind die großen Fenster weit zu öffnen und während des Schießbetriebes müssen die Klappfenster und die Tür zum Schießstand geöffnet bleiben, damit der Frischluftaustausch gewährleistet ist.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass darauf geachtet wird, dass alle Fenster nach dem Training und beim Verlassen des Gebäudes geschlossen sind.

 

 

Nach dem Training müssen Tische, Stühle und Schießstände gereinigt und desinfiziert werden.

 

 

Trinken:

 

Jeder hat sich sein Getränk selber mitzubringen. Alkoholische Getränke sind vor und während des Trainings untersagt.

 

 

Umgang mit Risikogruppen:

 

Personen, die einer Risikogruppe wie z. B. Herzkreislaufer-krankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen etc. (vgl. Robert-Koch-Institut) angehören, werden hiermit auf die möglichen Gefahren durch die Teilnahme am Training hingewiesen.

 

 

Nehmen Personen einer Risikogruppe nach erfolgter Belehrung dennoch freiwillig am Training teil, so handeln sie vollumfänglich in eigener Verantwortung und Haftung.

 

 

Personen, die positiv getestet oder als positiv eingestuft gelten, in Quarantäne sein müssen, Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen bzw. anderweitig erkrankt sind, dürfen nicht am Training teilnehmen.

 

 

Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheitsfällen:

 

Zeigen Schützinnen oder Schützen Anzeichen einer Atemwegserkrankung bzw. anderer Symptome von CoViD-19 (vgl. Robert-Koch-Institut), müssen diese zuhause bleiben.

 

 

Treten die Anzeichen während des Trainings auf, wird die betreffende Person von diesem Training umgehend ausgeschlossen.

 

 

Im Falle einer Erkrankung oder eines Verdachts der Erkrankung an CoViD-19 sind sowohl die Standleitung, als auch der Vorstand sofort zu informieren.

 

 

Kontaktpersonen:

  • Kerstin Hubl                      017622605969
  • Karin Alt                            015771700502
  • Andrea Heitmann              015114809888
  • Jürgen Hubl                       017622606968

 

 

Dokumentation der Kontaktdaten

 

Jede Person, die am Training teilnimmt sowie die Aufsichts-person, haben ihre Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, eigenhändige Unterschrift) sowie die Zeiten, in denen sie sich auf dem Schießstand aufgehalten haben in dem vorgedruckten Formular einzutragen und der Aufsichtsperson auszuhändigen.

 

 

Die Aufsichtsperson ist verpflichtet die ausgefüllten Formulare in den dafür vorgesehen Ordner abzulegen, der im Tresor in der Waffenkammer hinterlegt wird. Die Kontaktdaten werden nach drei Wochen vernichtet.

 

 

Ein Training darf nicht ohne vorherige Abstimmung mit o.g. Kontaktpersonen erfolgen. Zu den festgesetzten Trainingszeiten muss sich jeder mindestens 24 Stunden vorher anmelden, damit die o.g. Personenzahl in unserem Gebäude eingehalten werden kann.

 

 

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass den Anweisungen der Standaufsicht jederzeit Folge zu leisten ist.

 

 

Hannover, den 16.08.2020

 

Der geschäftsführende Vorstand der Schützengesellschaft Badenstedt von 1925 e.V.

 

PS: Aushang erfolgt auch auf dem Schießstand!


Aktuelle Hinweise und Informationen zur Wiederaufnahme des Schießbetriebs (Verein) und des KK-Schießbetriebs im Schieß-sportzentrum Hannover, Wilkenburger Straße 30, 30519 Hannover!